1. Regelungen der allgemeinen Reisebedingungen

1.1 Diese allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dir (Kunden) und IstriaBike, Barbara Tesar, Birleitenweg 39, 8062 Kumberg, Österreich für von uns veranstaltete Reisearrangements oder anderen in unserem Namen angebotenen Leistungen.

1.2 Auf folgende Reisen und Dienstleistungen finden diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen nicht Anwendung: Bei allen von IstriaBike nicht eigenveranstalteten Arrangements und Leistungen. Für die Anreise gelten die AGBs der jeweiligen Fremdveranstalter.

1.3 Es gelten die allgemeinen Reisebedingungen des Fachverbandes der Reisebüros der Wirtschaftskammer Österreichs in der letztgültigen Fassung. Preisänderungen, Irrtümer sowieSchreibfehler vorbehalten. Sobald du eine Buchung tätigst (schriftlich oder mündlich), akzeptierst du die Reisebedingungen.

1.4 Stornokostenversicherung (Rücktrittskosten-Versicherung)

Bei Rücktritt von einer Reise fallen Stornokosten an. Der Abschluss einer Stornokostenversicherung ist freiwillig, jedoch raten wir dringend dazu. Die Versicherungsleistungen richten sich nach dem Versicherungsvertrag. Wir empfehlen die Pakete der Europäischen Reiseversicherung.

1.5 Absicherung der Kundengelder

Information gemäß §7 Abs.1RSV (Reisebüro-Sicherungsverordnung).

IstriaBike.com ist im Veranstalterverzeichnis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend unter der Eintragungsnummer 2014/0021 registriert. Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen des Veranstalters IstriaBike.com unter folgenden Voraussetzungen abgesichert: Die Anzahlung erfolgt frühestens 11 Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt maximal 10% des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage vor Reiseantritt – Zug um Zug gegen Aushändigung der Reiseunterlagen an den Reisenden. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden. Anzahlungen bzw. Restzahlungen sind nur in dem Umfang abgesichert, in dem der Reiseveranstalter zu deren Entgegennahme berechtigt ist. Die Absicherungssumme wird vorrangig zur Befriedigung von vorschriftsmäßig entgegengenommenen Zahlungen verwendet. Die Firma IstriaBike verfügt selbstverständlich über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für Reiseveranstalter im Fall einer Insolvenz.
Versicherer ist HDI Global SE, HDI Platz 1, 30659 Hannover. Der Abwickler, TVATourismusversicherungsagentur GmbH, Baumannstraße 9/8, 1030 Wien 24h-Notfallnummer: Tel. +43 1 361 9077 44, Fax +43 1361907725, E-Mail: kundengeldabsicherung.at@hdi.global.

2. Anmeldung / Vertragsabschließung zwischen Gästen und 3t-active/IstriaBike

2.1 Der Vertrag zwischen dir und IstriaBike kommt mit der vorbehaltlosen Annahme deinerAnmeldung durch IstriaBike zustande. Dies kann entweder schriftlich, telefonisch, elektronisch (Mail) oder persönlich erfolgen. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen) für dich, alle, die du angemeldet hast und IstriaBike wirksam.

2.2 Meldet die buchende Person weitere Reiseteilnehmer an, so steht sie für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für ihre eigenen Verpflichtungen ein. Die vertraglichen Vereinbarungen und diese allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen gelten für alle angemeldeten Reiseteilnehmer.

2.3 Gruppenbuchungen:Werden mehrere Personen von einer Person mit gebucht, garantiert der Anmeldende, dass alle Teilnehmer die Reisebedingungen kennen und über Programmabläufe Bescheid wissen.

3. Leistungen

3.1 Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt, der Reiseausschreibung oder der Homepage. Sonderwünsche deinerseits oder Sonderregelungen sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von IstriaBike schriftlich und vorbehaltlos bestätigt worden sind. Die Leistungen von IstriaBike beginnen, wenn in der Reiseausschreibung nicht anders angegeben, ab der Ankunft im Hotel. Für die Anreise und das rechtzeitige Eintreffen bist du selber verantwortlich.

3.2 Kundenwünsche:
Diese werden an die Leistungsträger weitergeleitet, sind aber nicht Vertragsbestandteil und können nicht garantiert werden.

3.3 Jeder Reiseteilnehmer ist selbst für die Einhaltung der Erfordernisse sowie die Beschaffung der notwenidigen, persönlichen Reisedokumente (Pass, Personalausweis, ggf.Visum) verantwortlich.

3.4 Von den Hotels angebotene Animation, sowie einzelne Leistungen können in der Vor- und Nachsaison eingeschränkt sein. Die im Katalog angeführten Freizeiteinrichtungen sind teilweise kostenpflichtig, teilweise ermäßigt und teilweise gratis.

3.5 Radsportpaket/Radprogramm:
Nur Gäste, die über IstriaBike.com oder einen offiziellen Vertriebspartner (Baumeler GmbH, Pedalo GmbH) das Hotel mit IstriaBikepaket gebucht haben, sind berechtigt, am IstriaBike-Radprogramm teilzunehmen und ein Tourenpaket zu kaufen.
Jugendliche bis 16 Jahren können nur in Begleitung eines Erwachsenen am Radprogramm teilnehmen. Wird ein Radprogramm vom Kunden z.B durch Verletzung etc. abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückvergütung, ausgenommen es wurde eine Reise- & Stornoversicherung mit Reiseabbruch abgeschlossen.

4. Teilnahmebedingungen/Reise mit erhöhtem Risiko

4.1 Radsportferien und Triathlontrainingscamps sind Aktivferien. Jeder Reiseteilnehmer übt den Sport (auch in der Gruppe) auf sein eigenes Risiko aus. Die von IstriaBike organisierten Trainingseinheiten und Touren erfordern einen sehr guten gesundheitlichen Zustand. Die Teilnehmer sind für ihre Gesundheit selbst verantwortlich und haben die Tourenguides und Trainer über allfällige Schwächen zu informieren. Im Zweifelsfall solltest du den Arzt vor der Anmeldung konsultieren. Die IstriaBike Trainer und Tourenguides sind berechtigt, Teilnehmer vom Training ganz oder teilweise auszuschließen, wenn sie der Auffassung sind, dass ein Teilnehmer den Anforderungen nicht entspricht. In diesem Fall entsteht kein Schadensersatzanspruch!

4.2 Für Unfälle und körperliche Schäden haften wir in keinem Fall, auch dann nicht, wenn du in einer Gruppe mit Gruppenleiter fährst. Für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich, ob beim Fahren in der Gruppe oder individuell. Das Tragen eines Helms ist bei Gruppenausfahrten obligatorisch!

4.3 Jeder Teilnehmer ist darüberhinaus für die einwandfreie Beschaffenheit und Verkerhssicherheit seines Trainingsgeräts (insbesondere Fahrrad) selbst verantwortlich. Zur Sicherheit empfehlen wir dringend vor der Anreise noch eine Prüfung des Materials in der Fachwerkstätte durchführen zu lassen.

5. Kinderermäßigungen

5.1 Kinderermäßigungen: Stichtag für Kinderermäßigungen (Alter der Kinder) ist der Anreisetag. Es gelten folgende Rabatte: 0-1,99 Jahre: 100%, 2-6,99 Jahre: 50%, 7-13,99 Jahre: 30% vom jeweiligen Reisepreis. Um die Kinderermäßigung zu erhalten, muss das Kind das Zimmer mit mindestens einem Erwachsenen (Vollzahler) teilen.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Preise: Die Preise für die Reisearrangements entnimm der Homepage von IstriaBike oder der Ausschreibung eines unserer Kooperationspartnerbüros.

6.2 Zahlung: Aufgrund langer Überweisungsdauer und der erheblichen Vorleistungen von ergeben sich folgende Zahlungsbedingungen:

6.2.1 Bei Vertragsabschluss d.h.Buchung ist eine Anzahlung von 10% nach Rechnungserhalt zu bezahlen. Nach erfolgter Anzahlung ist der restliche Reisepreis maximal 20 Tage vor Reiseantritt zu bezahlen.

6.2.2 Die Dokumente werden dir sofort nach Eingang deiner Zahlung (=Anzahlung und Restzahlung) ausgehändigt oder zugesandt.

6.2.3 Nicht rechtzeitige Bezahlung der Anzahlung oder Restzahlung berechtigt IstriaBike die Reiseleistungen zu verweigern und nach Verstreichen einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten (Stornokosten bleiben vorbehalten).

6.3 Kurzfristige Buchungen: Buchst du deine Reise 20 Tage oder weniger vor Arrangementbeginn, so ist der gesamte Rechnungsbetrag anlässlich des Vertragsabschlusses zu bezahlen.

7. Änderung der Anmeldung, Reiseprogramm oder Verhinderung des Antritts der Reise (Stornierung) seitens des Kunden

7.1 Allgemeines:Wenn du eine Änderung der Buchung wünschst oder die Reise absagen (annullieren) musst, so musst du das schriftlich mitteilen. Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind gleichzeitig zurückzugeben.

7.2 Bearbeitungsgebühr: Bei einer Änderung der Buchung, wie Namensänderung, der Benennung eines Ersatzreisenden, einer Änderungen der Reisedaten, gebuchter Nebenleistungen, des Reiseziels oder des Ortes des Reisebeginns oder bei einer Reiseabsage (Stornierung, Annullierung) werden pro Person € 10, jedoch maximal € 100 pro Auftrag als Bearbeitungsgebühr erhoben (s. Ziffer 6.3). Diese Bearbeitungsgebühren werden nicht durch eine allenfalls bestehende Annullierungskostenversicherung gedeckt. Bearbeitungsgebühren heben Stornogebühren nicht auf.

7.3 Ersatzteilnehmer müssen den Reiseanforderungen und über die entsprechende körperliche Fitness entsprechen. Ausgenommen es sind Begleitpersonen, die am Sportprogramm nicht teilnehmen.

7.4 Stornierungskosten

7.4.1 Alle Arrangements:
Ab Buchung: 10% des Reisepreises
30 – 16 Tage vor Reisebeginn: 30 % des Reisepreises
15 – 8 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
7 – 1 Tag vor Reisebeginn: 85 % des Reisepreises
Bei Nichterscheinen oder früherer Abreise: 100 % des Reisepreises

7.4.2 Maßgebend zur Berechnung des Stornierungs-, Änderungsdatums ist das Eintreffen deiner schriftlichen Erklärung bei 3t-active/IstriaBike; an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag maßgebend.

7.5 Stornokostenversicherung (Rücktrittskosten-Versicherung)
Der Abschluss einer Stornokostenversicherung ist freiwillig, jedoch raten wir dringend dazu. Die Versicherungsleistungen richten sich nach dem Versicherungsvertrag. Im Falle einer Annullierung (Stornierung) deiner Reise bleibt die Prämie für die Annullierungskostenversicherung und die Bearbeitungsgebühren geschuldet.

8. Änderungen der Prospektausschreibungen, Preisänderungen, Änderungen im Transportbereich

8.1 Änderungen vor Vertragsabschluss: 3t-active/IstriaBike behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben, Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf den Preislisten vor deiner Buchung zu ändern. Sollte das der Fall sein, informiert dich 3t-active/IstriaBike.

8.2 Preisänderungen nach Vertragsabschluss:
Preiserhöhungen können sich aus
a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschließlich der Treibstoffzuschläge);
b) Wechselkursänderungen ergeben.

Erhöhen sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an dich weitergegeben werden. Der Reisepreis erhöht sich dementsprechend. Die Preiserhöhung kann bis höchstens 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen. Sofern die Preiserhöhung mehr als 5 Prozent beträgt, stehen dir die unter Ziffer 7.4 genannten Rechte zu.

8.3 Programmänderungen, Änderungen im Transportbereich nach deiner Buchung und vor
Reisebeginn IstriaBike behält sich auch in deinem Interesse das Recht vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn höhere Gewalt, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern. 3t-active bemüht sich, dir gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.
3T-active informiert dich so rasch wie möglich über solche Änderungen und deren Auswirkungen auf den Preis.

8.4 Deine Rechte, wenn sich nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen werden führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 Prozent, so hast du folgende Rechte:

a) Du kannst die Vertragsänderung annehmen;
b) Du kannst innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag schriftlich
zurücktreten und du erhältst den bereits bezahlten Reisepreis unverzüglich rückerstattet;
c) Du kannst uns innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich mitteilen, dass du an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise teilnehmen willst bzw. Ersatzleistungen in Anspruch nehmen willst. Wir sind bemüht, dir eine solche anzubieten. Ist die Ersatzreise günstiger, wird dir die Preisdifferenz natürlich rückerstattet.

Lasst du uns keine Mitteilung laut Punkt b) oder c) zukommen, so stimmst du automatisch der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung einzelner vereinbarter Leistungen zu (die 5-Tage-Frist ist eingehalten, wenn du deine Mitteilung am 5. Tag der Post übergibst).

9. Reiseabsage durch 3t-active/IstriaBike

9.1 Absage aus Gründen, die an dir liegen 3t-active ist berechtigt, deine Reise abzusagen, wenn du durch Handlungen oder Unterlassungen dazu berechtigten Anlass gibst. In diesem Fall zahlt 3t-active dir den bereits bezahlten Reisepreis zurück; weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vorbehalten bleiben Stornierungskosten gemäß 7.2 und weitere Schadenersatzforderungen.

9.2 Mindestteilnehmerzahl
Radprogramme werden nur bei einer Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen durchgeführt. Bei Absage eines Camps, werden die Teilnehmer mindestens ein Monat vor Reiseantritt informiert und können entweder kostenlos umbuchen oder bekommen bis dato einbezahlte Anzahlungen refundiert.

9.3 Höhere Gewalt, Streiks
Sollten unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse, höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen), behördliche Maßnahmen oder Streiks die Reise erheblich erschweren, gefährden oder unmöglich machen, kann 3t-active/IstriaBike die Reise absagen. In diesem Fall haftet 3t-Active/IstriaBike nicht.

10. Programmänderungen, Leistungsausfälle während der Reise

10.1 3t-active/IstriaBike kann aus rechtlich zulässigen und sicherheitstechnischen (Wetter) Gründen das Programm oder einzelne Leistungen ändern, sofern dadurch keine wesentliche
Programmänderung entsteht oder der Charakter der Reise verändert wird. 3t-active/IstriaBike ist jedoch immer bestrebt, gleichwertige Ersatzleistungen zu bieten.

10.2 Sollte während der Reise eine Programmänderung vorgenommen werden, die einen
erheblichen Teil der vereinbarten Reise betrifft, vergütet dir 3t-active/IstriaBike den allfälligen objektiven Minderwert zwischen dem vereinbarten Reisepreis und jenem der erbrachten Dienstleistungen (siehe Punkt 12).

10.3 Du trittst die Reise an, kannst sie aber nicht beenden
Solltest du die Reise vorzeitig abbrechen, so kann dir der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden.
In dringenden Fällen (z.B. eigene Erkrankung oder Unfall, schwerer Erkrankung oder Tod einer nahe stehenden Person) wird dir 3t-active-Reiseleitung oder der Leistungsträger soweit als möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein.
Allfällige Kosten, wie z.B. für Transport usw., gehen zu deinen Lasten. Beachte in diesem
Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer so genannten Rückreisekosten?
Versicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen ist. Näheres erfährst du auf Anfrage bei 3t-active und der Europäischen Reiseversicherung.

11. Beanstandungen

11.1 Beanstandung, Beanstandungsfrist und Abhilfeverlangen:
Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleidest du einen Schaden, so bist du verpflichtet, bei der 3t-active-Reiseleitung oder dem Leistungsträger unverzüglich, d.h. möglichst am gleichen Tag, diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen. Die Reiseleitung oder der Leistungsträger wird bemüht sein, innerhalb der Reise angemessenen Frist Abhilfe zu leisten. Wird innerhalb der der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet oder ist sie nicht genügend, so lass die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht erfolgte Abhilfe von der 3t-active-Reiseleitung oder dem Leistungsträger schriftlich festhalten. Diese sind nicht
berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen udgl. anzuerkennen.
Solltest du wider Erwarten weder die 3t-active-Reiseleitung noch den Leistungsträger erreichen, so wende dich bitte direkt an uns (3t-active/IstriaBike oder einen Kooperationspartner). Die notwendigen Angaben erhältst du mit den Reiseunterlagen.

11.2 Selbstabhilfe: Sofern innerhalb der Reise angemessenen Frist keine Abhilfe geleistet wird und es sich um einen wesentlichen Mangel handelt, bist du berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die dir entstehenden Kosten werden dir im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie, Transportmittel usw.) und gegen Beleg von 3t-active/IstriaBike ersetzt, vorausgesetzt, du hast den Mangel beanstandet und eine schriftliche Bestätigung (Ziffer 11.1) verlangt (s. Ziffer 12).

11.3 Forderungen geltend machen: Sofern du Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber 3t-active geltend machen willst, musst du deine Beanstandung innerhalb einem Monat nach vertraglichem Reiseende schriftlich 3t-active unterbreiten. Deine Beanstandung sind die Bestätigung der 3t-active-Reiseleitung oder des
Leistungsträgers und allfällige Beweismittel beizulegen.

11.4 Verwirkung Ihrer Ansprüche: Solltest du die Mängel oder den Schaden nicht nach Ziffer 11.1 anzeigen, so verlieren und verwirkst du die Rechte auf Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und Schadenersatz usw. Gleiches gilt, wenn du deine Forderung nicht innerhalb eines Monats nach vertraglichem Reiseende schriftlich uns gegenüber geltend machen.

12. Haftung von 3t-active/IstriaBike

12.1 Allgemeines: 3t-active/IstriaBike vergütet dir im Rahmen nachstehender Bestimmungen den Wert vereinbarter, aber nicht erbrachter oder schlecht erbrachter Leistungen, deines Mehraufwandes oder des erlittenen Schadens, soweit es der Reiseleitung oder dem Leistungsträger nicht möglich war, an Ort und Stelle eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.

12.2 Haftungsbeschränkungen, Haftungsausschlüsse
12.2.1 Internationale Abkommen und nationale Gesetze enthalten internationale Abkommen und nationale Gesetze Beschränkungen oder Ausschlüsse der Entschädigung bei Schäden aus
Nichterfüllung oder nicht gehöriger Vertragserfüllung, so haftet 3t-active/IstriaBike nur im Rahmen eben dieser Abkommen und Gesetze. Internationale Abkommen und nationale Gesetze mit Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüssen bestehen insbesondere im Transportwesen.

12.2.2 Haftungsausschlüsse 3t-active/IstriaBike haftet nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages auf folgende Ursachen zurückzuführen ist:

a) auf Versäumnisse deinerseits vor oder während der Reise;
b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung
der vertraglich vereinbarten Leistung nicht beteiligt ist;
c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches 3t-active/IstriaBike, der Vermittler oder der Dienstleistungsträger trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. Die Teilnahme an Wettkämpfen in Rahmen der Reise von 3t-active und geschieht immer auf das Risiko des Teilnehmers. (Davon bleibt eine allfällige Haftung des entsprechenden Wettkampf-Veranstalters unberührt). In diesen Fällen ist jegliche Schadenersatzpflicht von 3t-active/IstriaBike jedenfalls ausgeschlossen.

12.2.3 Personenschäden Für Personenschäden, welche die Folge der Nichterfüllung oder nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages sind, haftet 3t-active im Rahmen dieser Allgemeinen Vertrags? und Reisebedingungen, der maßgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze.

12.2.4 Übrige Schäden (Sach- und Vermögensschäden usw.): Bei übrigen Schäden (wie Sach- und Vermögensschäden), die aus der Nichterfüllung oder der nicht gehörigen Erfüllung des Vertrages entstehen, ist die Haftung von 3t-active/IstriaBike pro Person auf maximal den zweifachen Reisepreis/Pers. beschränkt, außer der Schaden sei absichtlich oder grobfahrlässig verursacht worden; vorbehalten bleiben diese allgemeinen Vertrags? und Reisebedingungen sowie die maßgebenden internationalen Abkommen und nationalen Gesetze mit tieferen Haftungslimiten oder Haftungsausschlüssen.

12.2.5 Wertgegenstände, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Telekommunikationsmittel usw. Wir machen dich ausdrücklich darauf aufmerksam, dass du für die sichere Aufbewahrung von
Wertgegenständen, Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen usw. selber verantwortlich bist. In den Hotels sind Wertgegenstände usw. im Safe aufzubewahren. – Du solltest diese Gegenstände in keinem Fall im unbewachten Fahrzeug usw. oder sonst wo unbeaufsichtigt liegen lassen. Bei Diebstahl, Verlust, Beschädigung oder Missbrauch von abhanden gekommenen Scheck- und Kreditkarten, Fahrrädern und Zubehör, Telekommunikationsmitteln usw. haften wir nicht.

12.2.6 Auto-, Zugs-, Bus- und Schiffsfahrpläne usw. Auch bei einer sorgfältigen Reiseorganisation können wir die Einhaltung dieser Fahrpläne nicht garantieren. Gerade infolge großen Verkehrsaufkommens, Staus, Unfällen, Überlastung der Flughäfen, Umleitungen, verzögerter Grenzabfertigungen usw. können Verspätungen auftreten. In all diesen Fällen haften wir nicht. Wir raten dir dringend, bei deiner Reiseplanung mögliche Verspätungen zu berücksichtigen.

12.3 Veranstaltungen während der Reise: Außerhalb des vereinbarten Reiseprogramms können unter Umständen während der Reise örtliche Veranstaltungen oder Ausflüge gebucht werden. Es ist nicht ausgeschlossen, dass solche Veranstaltungen und Ausflüge mit Risiken verbunden sind. Es liegt in deiner eigenen Verantwortung, ob du an solchen Veranstaltungen und Ausflügen teilnimmst. Diese Veranstaltungen und Ausflüge werden von Drittunternehmen veranstaltet (Fremdleistungen). 3t-active/ IstriaBike ist nicht deine Vertragspartei und haftet in keinem Falle. In Ausnahmefällen veranstaltet 3t-active/IstriaBike Ausflüge usw. im eigenen Namen. In diesem Falle gelten die vorliegenden allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen.

12.4 Außervertragliche Haftung: Die außervertragliche Haftung richtet sich nach den einschlägigen Gesetzesbestimmungen. Bei übrigen Schäden (d.h. nicht Personenschäden) ist die Haftung in jedem Falle pro Person auf den zweifachen Reisepreis/Pers. beschränkt, sofern nicht internationale Abkommen oder nationale Gesetze oder diese allgemeinen Vertrags? und Reisebedingungen tiefere Haftungslimiten oder Haftungsausschlüsse vorsehen.

13. Versicherungen

Die Haftung der Reise-, Transport- und Luftfahrtunternehmen ist beschränkt: 3t-active/IstriaBike empfiehlt dir deshalb für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen, wie z.B. Reisegepäck-Versicherung, Reiseunfall- und Reisekrankenversicherung, Extra-Rückreisekosten-Versicherung usw.

14. Einreise-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

14.1 Wenn Reisedokumente ausgestellt oder verlängert, Visa eingeholt werden müssen, bist du selber dafür verantwortlich. Sollte ein Reisedokument nicht erhältlich sein oder wird es zu spät ausgestellt und musst du die Reise absagen, gelten die Stornierungsbestimmungen.

14.2 Die Reisenden sind selber für die Einhaltung der Einreise-, Gesundheits- und Devisenvorschriften verantwortlich. Überprüf vor Abreise, ob du alle notwendigen Dokumente bei dir hast.

14.3 3t-active/IstriaBike macht dich darauf aufmerksam, dass du bei einer allfälligen Einreiseverweigerung die Rückreisekosten zu übernehmen hast. Gleichfalls weist dich 3t-active ausdrücklich auf die gesetzlichen Folgen verbotener Waren? und anderer Einfuhren hin.

15. Anwendbares Recht, Verjährung und Gerichtsstand

15.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dir und 3t-active/IstriaBike ist österreichisches Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Graz.

15.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit des gesamten Vertrages.

15.3 Sämtliche vertraglichen und außervertraglichen Forderungen verjähren innerhalb eines Jahres nach vertraglichem Reiseende. Die Verwirkung der Ansprüche nach Ziffer 11.4 geht der Verjährung vor.

15.4 Für Klagen gegen 3t-active/IstriaBike wird der ausschließlich der österreichische Gerichtsstand vereinbart.

16. IstriaBike Reiserücktrittschutz 

Wir empfehlen unseren Gästen den Abschluss unseres IstriaBike-Reiserücktrittschutzes. Der Reiserücktrittschutz ersetzt Stornokosten bei Nichtantritt der Reise unter bestimmten Bedingungen, die auch nachgewiesen werden müssen. Solche Bedingungen sind Unfall, Krankheit, Tod oder Elementarschaden am Eigentum des Reisenden selbst oder eines Familienangehörigen. Zusätzlich bei einem positiven Covid-19-Test und/oder Quarantänebescheid sowie unzumutbaren Verschärfungen der Reisebestimmungen gegenüber der Bestimmungen, die zum Buchungsdatum in Kraft waren.
Der Reisende hat in jedem Fall die Stornierung bis einen Tag vor Reiseantritt bei IstriaBike.com bekannt zu geben und für die Rückabwicklung einen Nachweis der Reiseverhinderung zu erbringen. Wenn das Büro nicht besetzt ist reicht eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter oder E-Mail: office@istriabike.com.
Bitte immer Namen und Termin angeben.

Stornierungen am Abreisetag oder gar rückwirkend (vorzeitige Abreise) sind nicht abgesichert und werden gemäß Reisebedingungen abgerechnet.
Letztmöglicher Abschluss: 6 Wochen vor Reiseantritt bzw. bei späterer Buchung im Rahmen derselben. Preis für den Reiserücktrittsschutz: 5% des Reisepreises.